Allgemeine Geschäftsbedingungen von DVF®  DVF GmbH für Video-Überspielungen auf DVD

DVF®  -  DVF GmbH,   Wertheimerstr. 9,   40599 Düsseldorf

Info-Telefon:  0211 / 742002   Mo.-Fr. von 10-13 und 15-17 Uhr

Impressum     www.digital-video-factory.de    

 

1. Der Auftrag ist für den Auftraggeber mit der Unterschrift rechtsverbindlich und kommt nur zustande durch Einsendung des zu überspielenden Videomaterials an DVF® und dem ordnungsgemäss ausgefüllten Auftragsformular; mit der rechtsverbindlichen Unterschrift unter das Auftragsformular bestätigen Sie, volljährig und rechtmässiger Eigentümer des Videomaterials zu sein.

2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Kassetten auf einwandfreie Abspielbarkeit zu prüfen und anschliessend an den Anfang zu spulen. Mehraufwand und Schäden die  DVF® in dem Zusammenhang entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftraggeber erkennt mit der Auftragserteilung an, dass jede Kassette als individuelles Produkt zu werten ist: wenngleich auch einer allgemeinen Videonorm unterworfen, so liegt der bei Auftragsvergabe zugrunde liegende technische und inhaltliche Zustand der jeweiligen Videokassette allein in der Verantwortung des jeweiligen Kunden; der Kunde ist sich dieser Tatsache insofern bewusst, als DVF® nur im Rahmen seiner technischen Möglichkeiten tätig werden kann: so können Abweichungen in der Spurlage, mechanische Bandschäden, unbespielte oder fehlerhaft bespielte Bandstellen, oder auch fehlerhafte Angaben zur Laufzeit und Videonorm zu mangelhaften Überspielergebnissen führen, ebenso wie fehlende oder fehlerhafte Angaben zu Tonspuren bzw. Nachvertonung(HiFi / Links / Rechts / Randspur), die DVF® nicht zu vertreten hat; hier wird vorsorglich auch auf die Absätze 6 und 9 verwiesen. Es obliegt dem Kunden - und wird von uns auch ausdrücklich empfohlen - sich vor Auftragsvergabe einen Eindruck vom zu überspielenden Material zu machen und unsere Info-Telefone zu kontaktieren.  

3. Die Überspielung des Video-Materials erfolgt ohne spezielle Nachbearbeitung, wie z.B. Schneiden, Vertonen, Ein- und Ausblenden etc. Weitergehende Bearbeitungen sind gegen Aufpreis prinzipiell möglich, müssen aber zuvor genau und schriftlich vereinbart werden - sowohl bezüglich Bearbeitungsumfang und als auch wegen der Kosten.  Es obliegt dem Kunden - und wird von uns auch ausdrücklich empfohlen - sich vor Auftragsvergabe einen Eindruck vom zu überspielenden Material zu machen und unsere Info-Telefone zu kontaktieren. Hiermit gilt ausdrücklich als vereinbart, dass mündliche/fernmündliche Absprachen keine Gültigkeit haben. 

4. Nach Eingang der zu überspielenden Video-Kassetten und Fertigstellung der jeweiligen DVDs sendet  Ihnen DVF® eine Rechnung per eMail. Die Ware senden wir Ihnen nach Auftragsvereinbarung zurück: entweder nach Zahlungseingang(Vorkasse) oder per Nachnahme. Teilzahlungen werden von DVF® nicht akzeptiert.  DVF® übernimmt keine Haftung für Schäden während des Versands. Hiermit gilt ausdrücklich als vereinbart, dass mündliche/fernmündliche Absprachen keine Gültigkeit haben. 

5. Die zu erstellenden DVDs werden im Format "DVD 4,7GB for general Use" (-R oder Minus-R) gebrannt. Die Prüfung der Kompatibilität zum DVD-Abspielgerät des Kunden geht in jedem Fall  zu dessen Lasten und auf dessen uneingeschränktes Risiko.  Es obliegt dem Kunden - und wird von uns auch ausdrücklich empfohlen - sich vor Auftragsvergabe einen Eindruck vom zu überspielenden Material zu machen und unsere Info-Telefone zu kontaktieren. Unsere DVDs sind für handelsübliche DVD-Player gedacht und werden in der Enkontrolle typischerweise an mehreren Stellen auf Abspielbarkeit geprüft; eine Garantie für Abspielbarkeit auf anderen Geräten (wie z.B. Computer) geben wir ausdrücklich nicht. Ausspielungen auf nicht-DVD-Datenträger wie Festplatten etc, erfordern i.d.R. einen entsprechenden Computer mit entsprechender Software; Bildruckeln auf langsamen Computern, oder aber Abspiel- oder Kopier-Probleme gehen ausdrücklich zu Lasten des Auftraggebers; es obliegt dem Auftraggeber sich VORHER rechtzeitig zu informieren und die Hard- und Software der Erwartungshaltung und Aufgabenstellung entsprechend anzupassen; im Zweifelsfall kann es durchaus sinnvoll sein, zunächst einmal eine kurze Überspielung in Auftrag zu geben. Hiermit gilt ausdrücklich als vereinbart, dass mündliche/fernmündliche Absprachen keine Gültigkeit haben. 

6. Bei jeder Überspielung sind eventuell geringfügige Abweichungen im Bild und Ton oder auch hinsichtlich der Aufteilung/Verteilung der Kassetten auf eine oder mehrere DVDs in Kauf zu nehmen. So gilt alsvereinbart, dass DVF® nicht verpflichtet ist, alle möglichen Tonspuren durchzutesten; ist z.B. der HiFi-Ton unbespielt und gibt es seitens des Kunden keine diesbezüglichen Hinweise, so kann dies zu fehlender Ton-Überspielung führen, die in diesem Fall keinen Reklamationagrund darstellt. Schlechte Spurlage bei alten Kassetten kann zu einem elektronischen Hin- und Herschalten zwischen HiFi und Normal-Ton führen; hier besteht kein Anspruch seitens des Kunden auf Nachbesserung; gleichwohl räumt der Kunde der Firma DVF® das Recht ein, nach eigener Einschätzung eventuell auf Normal-Ton fest umzuschalten - sogra dann wenn dieses Problem möglicherweise erst nach geraumer Zeit erkannt wird. Des weiteren kann der individuelle Zustand der Magnetaufzeichnung - insbesondere an elektronischen Schnittstellen - zu einer Audio/Video-Abweichung führen; derartige Asynchronitäten werden von uns nicht weiter bearbeitet und können nicht zum Anlass für Reklamationen herangezogen werden; schlechte Aufnahmen mit wahrnembaren Beeinträchtigungen im Bild und oder wahrnehmbaren Tonproblemen können von uns u.U. nicht oder nur unzureichend korrigiert werden; schlechter Ton kann von uns nach unserer Einschätzung im Rahmen einer Restaurierung mit gemafreier Musik unterlegt werden oder so bestehen bleiben; Bildfehler können von uns nach unserer Einschätzung im Rahmen einer Restaurierung mit Bildeffekten etwas kaschiert oder aber gelöscht werden oder auch so bestehen bleiben; der Auftraggeber erklärt mit seiner Auftragserteilung ausdrücklich, diese Besonderheit zur Kenntnis genommen zu haben und damit einverstanden zu sein. DVF® wird sich ansonsten jedoch um eine Ausführung der Arbeiten bemühen, die den  Kundenvorgaben weitestgehend entsprechen. Eventuelle technische Sonderkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden nach vorheriger Abstimmung gegebenenfalls gesondert in Rechnung gestellt; dazu zählen Sonderwünsche des Kunden, die nichr Bestandteil unseres regulären Überspielangebots sind; der Kunde entbindet uns mit Anerkennung dieser AGB ausdrücklich von der Verpflichtung spezielle Rücksprachen oder Überprüfungen vorzunehmen und willigt stattdessen ein, eine von unserem Angebot abweichende Beauftragung nach unserer allgemeinen Geschäftserfahrung fortsetzen zu dürfen; gleichwohl steht es uns frei, mit dem Kunden Rücksprache zu halten oder auch den Auftrag nur teilweise fertigzustellen; zusätzlich anfallende Kosten gehen stets zu Lasten des Kunden. Sofern das Auftragsformular keine Angaben zur gewünschten Überspiel-Qualität enthält wird von DVF® in der besseren Qualität (z.B. "Premium") überspielt. Liegen keine Angaben zur Laufzeit vor, überspielt DVF® vorsichtshalber die der Kassette voraussichtlich entsprechende Zeit (z.B. VHS-E240 = 240Minuten). Weitere Überprüfungen oder Nachforschungen nimmt  DVF®  ausdrücklich nicht vor. In diesem Zusammenhang eventueller anfallender Zeitaufwand  (€ 15,-- je angefangene 15 Min.) oder eventuelle Kontaktaufnahme mit dem Kunden (z.B. Kosten für ein Telefonat, Fax oder eMail)  würden von DVF® entsprechend berechnet.  Es obliegt dem Kunden - und wird von uns auch ausdrücklich empfohlen - sich vor Auftragsvergabe einen Eindruck vom zu überspielenden Material zu machen und unsere Info-Telefone zu kontaktieren. Hiermit gilt ausdrücklich als vereinbart, dass mündliche/fernmündliche Absprachen keine Gültigkeit haben. 

7. DVF® kann vom Auftrag aus wichtigen Gründen zurücktreten, wenn sich erst nachträglich herausstellt, dass Inhalt und Form der Erstellung gegen die für DVF® maßgeblichen Grundsätze verstoßen, so u.a. erkennbar sittenwidriger Inhalt. Der Rücktritt ist dem Auftraggeber unverzüglich zu erklären.

8. Der Auftraggeber trägt die volle Verantwortung und Haftung für den Inhalt seiner Video-Kassetten und stellt DVF® von allen Wettbewerbs-, Urheber-, namens-, und markenrechtlichen sowie sonstigen Ansprüchen Dritter frei. Es ist ausschließlich Sache des Auftraggebers Wettbewerbs-, Urheber-, namens-, und markenrechtliche Fragen vor Erteilung des Auftrags von sich aus zu klären. DVF® übernimmt keine Gewähr für den Inhalt, insbesondere auch für Verletzung von geltendem Recht der in Auftrag gegebenen Überpielungen. Es gilt ausserdem hiermit als ausdrücklich vereinbart, dass DVF® maximal bis zum materiellen Zeitwert des zu überspielenden Materials haftet - abgeehen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für digitale Datenträger kann keine Haftung übernommen werden. Sollte DVF® erst wärend der Verrarbeitung feststellen, dass es sich um nicht kopierfähiges Material handelt, so hat der Kunde den Schaden, i.d.R. den entsprechenden Kopierpreis zu zahlen; vorsorglich wird in diesem Zusammenhang auch auf Punkt 6. verwiesen. Sollte eine DVD bereits versehentlich mit geschütztem Material teilweise oder ganz bespielt worden sein, so hat der Kunde keine Anspruch auf diese Kopie/n, seine Zahlungspflicht bleibt aber gleichwohl gegenüber DVF bestehen. Es gilt hiermit vereinbart, dass DVF alle wiederrechtlich erzeugten Kopien/Überspielung ggfls. vernichten darf; das Kunden-Material (Kassette, etc.) erhält der Kunde nach begleichen der Rechnung zurück.  Es obliegt dem Kunden - und wird von uns auch ausdrücklich empfohlen - sich vor Auftragsvergabe einen Eindruck vom zu überspielenden Material zu machen und unsere Info-Telefone zu kontaktieren. Hiermit gilt ausdrücklich als vereinbart, dass mündliche/fernmündliche Absprachen keine Gültigkeit haben. 

9. Liefert der Auftraggeber die erforderlichen Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig, so kann er keinen Anspruch wegen Nichtausführung oder unvollständiger Ausführung erheben. Dies gilt unter anderem auch für fehlende Angaben zur Laufzeit, nicht zurückgespulte oder schadhafte Video-Kassetten. DVF® ist in diesem Fall berechtigt, den Auftrag zu stoppen oder nach allgemeiner Geschäftserfahrung fortzusetzen. Die Zahlungspflicht des Auftraggebers bleibt dennoch bestehen.  Hiermit gilt ausdrücklich als vereinbart, dass mündliche/fernmündliche Absprachen keine Gültigkeit haben. 

10a. Ein bestimmter Fertigstellungstermin der DVD kann nicht vereinbart werden. Wird DVF® das Erstellen der DVD infolge außergewöhnlicher Umstände unmöglich, ist er von der Verpflichtung zu Erfüllung des Vertrages und von Schadensersatz befreit. Sollte ein Kunde im Rahmen eines rechtsverbindlich erteilten Auftrags einen Termin oder Wunschtermin missverständlich oder ohne verbindliche Beauftragung nennen, so gilt hiermit als vereinbart, dass DVF® den Auftrag und den Versand nach bisheriger Geschäftserfahrung, sowie unter Abwägung der für DVF® massgeblichen Umstände fortsetzen darf; eventuelle Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. Hiermit gilt ausdrücklich als vereinbart, dass mündliche/fernmündliche Absprachen keine Gültigkeit haben.  

10b.  Weiterhin hat der Auftraggeber für den Fall einer Überspielung auf Datenträger dafür Sorge zu tragen, dass der Datenträger leer, NTFS-formatiert und USB2-kompatibel ist; alle Mehrkosten, die uns in diesem Zusammenhang entstehen können - wie z.B. Virenscan, Formatierung, Prüfvorgänge, Sicherung von bereits vorhandenen Daten etc. gehen in jedem Fall voll zu Lasten und auf uneingeschränktes Risiko des Auftraggebers; der Auftraggeber stellt DVF ausdrücklich von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer versehentlichen Verwendung eventuell vorhandener Kundendaten entstehen; insbesondere behalten wir uns vor, Aufwand im Zusammenhang mit fehlerhaften oder nicht formatierten Datenträgern zusätzlich zu berechnen.

11. Für die Aufnahme von Kassetten an bestimmten Positionen auf der DVD wird keine Gewähr übernommen. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Überspielung auf mehrere DVDs verteilt (gesplittet) werden soll/muss. Vorgaben zu exakten Überspielzeiten, insbesondere Minuten- oder Sekundenangaben sind nicht Bestandteil einer Videokopie (z.B. Überspielung von Kassette auf DVD); Schnittarbeiten sind zuvor telefonisch zu besprechen und können nur in schriftlicher Form mit Zusage der Kostenübernahme erteilt werden - typischerweise ist zuvor vom Kunden eine Überspielung mit "Timecode" (DVD mit eingeblendetem Zählwerk) in Auftrag zu geben und danach eine Schnittliste zu erstellen. Bitte fragen Sie unbedingt VORHER nach und gehen Sie bitte NICHT einfach davon aus, dass wir Ihre Wünsche auch unausgesprochen oder unbeauftragt schon "irgendwie" durchführen werden.  Hiermit gilt ausdrücklich als vereinbart, dass mündliche/fernmündliche Absprachen keine Gültigkeit haben. 

12. DVF® ist um sorgfältige Ausführung des erteilten Auftrages bemüht. Wird eine Kassette aus technischen oder anderen Gründen nicht überspielt, so entfällt die dafür vereinbarte Zahlungsverpflichtung. Unerhebliche Mängel in der Ausführung des Auftrages berechtigen den Auftraggeber nicht zu einem Preisnachlaß; dies gilt insbesondere auch für Videokassetten, die sich aus technischen Gründen nicht oder nicht einwandfrei oder nicht vollständig von DVF® überspielen lassen; in diesem Zusammenhang  wird auch ausdrücklich auf die Absätze 2, 6 und 9 verwiesen. 
Zu Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrund, ist DVF® nur verpflichtet, soweit DVF® Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen oder der Schaden auf das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zurückzuführen ist. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet DVF®, soweit es sich um eine dem Vertragszweck gefährdende Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. In diesem Fall ist die Haftung auf typische bei Vertragsabschluß vorhersehbare Schäden begrenzt. DVF® haftet nur bis in Höhe des Auftragswertes. Im Falle höherer Gewalt besteht keine Schadenersatzpflicht. Für Fehler jeder Art aus telefonischer Übermittlung übernimmt DVF® keine Haftung. Mündliche Abreden bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung. Sollten Mängel im Zusammenhang mit einer Überspielung entstehen, so ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Zahlung einer anderen richtig ausgeführten Überspielung zu verweigern.  Es obliegt dem Kunden - und wird von uns auch ausdrücklich empfohlen - sich vor Auftragsvergabe einen Eindruck vom zu überspielenden Material zu machen und unsere Info-Telefone zu kontaktieren. Hiermit gilt ausdrücklich als vereinbart, dass mündliche/fernmündliche Absprachen keine Gültigkeit haben. 

13. Mängelrügen müssen gegenüber DVF® bei offensichtlichen Fehlern unverzüglich nach Erhalt der DVD/Festplatte/VHS/MiniDV-Kassetten bzw. der Überspielung durch den Auftraggeber oder durch eine von ihm vertretungsweise ausgewählte Person schriftlich geltend gemacht werden (der jeweilige eMail-, Fax-, bzw. Posteingang bei DVF® ist entscheident), ansonsten erlischt ein eventueller Anspruch. Unabhängig davon geht jeder Mehraufwand im Rahmen eines berechtigten Nachbesserungsanspruchs, der durch eine unvollständige oder verspätete Beanstandung entsteht, zu Lasten des Auftraggebers bzw. des Kunden. Hiermit gilt als vereinbart, dass  DVF® zwei Nachbesserungsversuche eingeräumt werden; sollte sich hierbei herausstellen, dass eine Nachbesserung nicht oder nicht in vollem Umfang möglich wird, so gilt in jedem Fall der Absatz 12. Ferner gilt hiermit als vereinbart, dass gekaufte Software ausdrücklich vom Umtausch ausgeschlossen ist. Es obliegt dem Kunden - und wird von uns auch ausdrücklich empfohlen - sich vor Auftragsvergabe einen Eindruck vom zu überspielenden Material zu machen und unsere Info-Telefone zu kontaktieren. Hiermit gilt ausdrücklich als vereinbart, dass mündliche/fernmündliche Absprachen keine Gültigkeit haben. 

14. Kosten für Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen und für andere besondere Leistungen trägt der Auftraggeber. Der Kunde sollte sich  grundsätzlich umfassend vor einer jeden Auftragsvergabe informieren und bei Bedarf  unser Info-Telefon zu den Geschäftszeiten anrufen. Der Auftrag sollte so genau wie möglich mit der PC-Tastatur ausgefüllt und gut leserlich ausgedruckt werden - der Kunde sollte der Einfachheit halber davon ausgehen, dass DVF®  eben nicht unbedingt "zwischen den Zeilen lesen" kann. Hiermit gilt ausdrücklich als vereinbart, dass mündliche/fernmündliche Absprachen keine Gültigkeit haben.

15. Sind einzelne Bestimmungen ungültig oder unzulässig, so sollen die übrigen Vereinbarungen trotzdem weiterhin gültig bleiben; die ungültige Klausel soll dann durch eine Klausel ersetzt werden, die dem Sinn der ursprünglichen Klausel im wirtschaftlichen Sinne am nächsten kommt. 

16. Gerichtsstand ist Düsseldorf soweit das Gesetz nicht zwingend etwas anderes vorsieht. Die Vereinbarung des Gerichtsstands gilt auch dann, wenn der Wohnsitz des Auftraggebers unbekannt oder im Ausland ist.