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Allgemeine Geschäftsbedingungen von DVF® DVF GmbH für Video-Überspielungen auf DVD |
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DVF® - DVF GmbH, Wertheimerstr. 9, 40599 Düsseldorf |
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Info-Telefon: 0211 / 742002 Mo.-Fr. von 10-13 und 15-17 Uhr |
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1. Der Auftrag ist für den Auftraggeber mit der Unterschrift rechtsverbindlich und kommt nur zustande durch Einsendung des zu überspielenden Videomaterials an DVF® und dem ordnungsgemäss ausgefüllten Auftragsformular; mit der rechtsverbindlichen Unterschrift unter das Auftragsformular bestätigen Sie, volljährig und rechtmässiger Eigentümer des Videomaterials zu sein. 2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Kassetten auf
einwandfreie Abspielbarkeit zu prüfen und anschliessend an den Anfang
zu spulen. Mehraufwand und Schäden die DVF® in dem Zusammenhang
entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Der Auftraggeber erkennt
mit der Auftragserteilung an, dass jede Kassette als individuelles
Produkt zu werten ist: wenngleich auch einer allgemeinen Videonorm
unterworfen, so liegt der bei Auftragsvergabe zugrunde liegende
technische und inhaltliche Zustand der jeweiligen Videokassette allein
in der Verantwortung des jeweiligen Kunden; der Kunde ist sich dieser
Tatsache insofern bewusst, als DVF® nur im Rahmen seiner technischen
Möglichkeiten tätig werden kann: so können Abweichungen in der
Spurlage, mechanische Bandschäden, unbespielte oder fehlerhaft
bespielte Bandstellen, oder auch fehlerhafte Angaben zur Laufzeit und
Videonorm zu mangelhaften Überspielergebnissen führen, ebenso wie
fehlende oder fehlerhafte Angaben zu Tonspuren bzw. Nachvertonung(HiFi /
Links / Rechts / Randspur), die DVF® nicht
zu vertreten hat; hier wird vorsorglich auch auf die Absätze 6 und 9
verwiesen. Es obliegt dem Kunden - und wird von uns auch ausdrücklich
empfohlen - sich vor Auftragsvergabe einen Eindruck vom zu überspielenden
Material zu machen und unsere Info-Telefone zu kontaktieren. 4. Nach Eingang der zu überspielenden Video-Kassetten und Fertigstellung der jeweiligen DVDs sendet Ihnen DVF® eine Rechnung per eMail. Die Ware senden wir Ihnen nach Auftragsvereinbarung zurück: entweder nach Zahlungseingang(Vorkasse) oder per Nachnahme. Teilzahlungen werden von DVF® nicht akzeptiert. DVF® übernimmt keine Haftung für Schäden während des Versands. Hiermit gilt ausdrücklich als vereinbart, dass mündliche/fernmündliche Absprachen keine Gültigkeit haben. 5. Die zu erstellenden DVDs werden im Format "DVD 4,7GB for general Use" (-R oder Minus-R) gebrannt. Die Prüfung der Kompatibilität zum DVD-Abspielgerät des Kunden geht in jedem Fall zu dessen Lasten und auf dessen uneingeschränktes Risiko. Es obliegt dem Kunden - und wird von uns auch ausdrücklich empfohlen - sich vor Auftragsvergabe einen Eindruck vom zu überspielenden Material zu machen und unsere Info-Telefone zu kontaktieren. Unsere DVDs sind für handelsübliche DVD-Player gedacht und werden in der Enkontrolle typischerweise an mehreren Stellen auf Abspielbarkeit geprüft; eine Garantie für Abspielbarkeit auf anderen Geräten (wie z.B. Computer) geben wir ausdrücklich nicht. Ausspielungen auf nicht-DVD-Datenträger wie Festplatten etc, erfordern i.d.R. einen entsprechenden Computer mit entsprechender Software; Bildruckeln auf langsamen Computern, oder aber Abspiel- oder Kopier-Probleme gehen ausdrücklich zu Lasten des Auftraggebers; es obliegt dem Auftraggeber sich VORHER rechtzeitig zu informieren und die Hard- und Software der Erwartungshaltung und Aufgabenstellung entsprechend anzupassen; im Zweifelsfall kann es durchaus sinnvoll sein, zunächst einmal eine kurze Überspielung in Auftrag zu geben. Hiermit gilt ausdrücklich als vereinbart, dass mündliche/fernmündliche Absprachen keine Gültigkeit haben. 6. Bei jeder Überspielung sind eventuell geringfügige Abweichungen im Bild und Ton oder auch hinsichtlich der Aufteilung/Verteilung der Kassetten auf eine oder mehrere DVDs in Kauf zu nehmen. So gilt alsvereinbart, dass DVF® nicht verpflichtet ist, alle möglichen Tonspuren durchzutesten; ist z.B. der HiFi-Ton unbespielt und gibt es seitens des Kunden keine diesbezüglichen Hinweise, so kann dies zu fehlender Ton-Überspielung führen, die in diesem Fall keinen Reklamationagrund darstellt. Schlechte Spurlage bei alten Kassetten kann zu einem elektronischen Hin- und Herschalten zwischen HiFi und Normal-Ton führen; hier besteht kein Anspruch seitens des Kunden auf Nachbesserung; gleichwohl räumt der Kunde der Firma DVF® das Recht ein, nach eigener Einschätzung eventuell auf Normal-Ton fest umzuschalten - sogra dann wenn dieses Problem möglicherweise erst nach geraumer Zeit erkannt wird. Des weiteren kann der individuelle Zustand der Magnetaufzeichnung - insbesondere an elektronischen Schnittstellen - zu einer Audio/Video-Abweichung führen; derartige Asynchronitäten werden von uns nicht weiter bearbeitet und können nicht zum Anlass für Reklamationen herangezogen werden; schlechte Aufnahmen mit wahrnembaren Beeinträchtigungen im Bild und oder wahrnehmbaren Tonproblemen können von uns u.U. nicht oder nur unzureichend korrigiert werden; schlechter Ton kann von uns nach unserer Einschätzung im Rahmen einer Restaurierung mit gemafreier Musik unterlegt werden oder so bestehen bleiben; Bildfehler können von uns nach unserer Einschätzung im Rahmen einer Restaurierung mit Bildeffekten etwas kaschiert oder aber gelöscht werden oder auch so bestehen bleiben; der Auftraggeber erklärt mit seiner Auftragserteilung ausdrücklich, diese Besonderheit zur Kenntnis genommen zu haben und damit einverstanden zu sein. DVF® wird sich ansonsten jedoch um eine Ausführung der Arbeiten bemühen, die den Kundenvorgaben weitestgehend entsprechen. Eventuelle technische Sonderkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden nach vorheriger Abstimmung gegebenenfalls gesondert in Rechnung gestellt; dazu zählen Sonderwünsche des Kunden, die nichr Bestandteil unseres regulären Überspielangebots sind; der Kunde entbindet uns mit Anerkennung dieser AGB ausdrücklich von der Verpflichtung spezielle Rücksprachen oder Überprüfungen vorzunehmen und willigt stattdessen ein, eine von unserem Angebot abweichende Beauftragung nach unserer allgemeinen Geschäftserfahrung fortsetzen zu dürfen; gleichwohl steht es uns frei, mit dem Kunden Rücksprache zu halten oder auch den Auftrag nur teilweise fertigzustellen; zusätzlich anfallende Kosten gehen stets zu Lasten des Kunden. Sofern das Auftragsformular keine Angaben zur gewünschten Überspiel-Qualität enthält wird von DVF® in der besseren Qualität (z.B. "Premium") überspielt. Liegen keine Angaben zur Laufzeit vor, überspielt DVF® vorsichtshalber die der Kassette voraussichtlich entsprechende Zeit (z.B. VHS-E240 = 240Minuten). Weitere Überprüfungen oder Nachforschungen nimmt DVF® ausdrücklich nicht vor. In diesem Zusammenhang eventueller anfallender Zeitaufwand (€ 15,-- je angefangene 15 Min.) oder eventuelle Kontaktaufnahme mit dem Kunden (z.B. Kosten für ein Telefonat, Fax oder eMail) würden von DVF® entsprechend berechnet. Es obliegt dem Kunden - und wird von uns auch ausdrücklich empfohlen - sich vor Auftragsvergabe einen Eindruck vom zu überspielenden Material zu machen und unsere Info-Telefone zu kontaktieren. Hiermit gilt ausdrücklich als vereinbart, dass mündliche/fernmündliche Absprachen keine Gültigkeit haben. 7. DVF® kann vom Auftrag aus wichtigen Gründen zurücktreten, wenn
sich erst nachträglich herausstellt, dass Inhalt und Form der
Erstellung gegen die für DVF® maßgeblichen Grundsätze verstoßen, so
u.a. erkennbar sittenwidriger Inhalt. Der Rücktritt ist dem
Auftraggeber unverzüglich zu erklären. 9. Liefert der Auftraggeber die erforderlichen Unterlagen nicht oder
nicht rechtzeitig, so kann er keinen Anspruch wegen Nichtausführung
oder unvollständiger Ausführung erheben. Dies gilt unter anderem auch
für fehlende Angaben zur Laufzeit, nicht zurückgespulte oder
schadhafte Video-Kassetten. DVF® ist in diesem Fall
berechtigt, den Auftrag zu stoppen oder nach allgemeiner
Geschäftserfahrung fortzusetzen. Die Zahlungspflicht des Auftraggebers
bleibt dennoch bestehen. Hiermit gilt ausdrücklich als
vereinbart, dass mündliche/fernmündliche Absprachen keine Gültigkeit
haben. 10b. Weiterhin hat der Auftraggeber für den Fall einer Überspielung auf Datenträger dafür Sorge zu tragen, dass der Datenträger leer, NTFS-formatiert und USB2-kompatibel ist; alle Mehrkosten, die uns in diesem Zusammenhang entstehen können - wie z.B. Virenscan, Formatierung, Prüfvorgänge, Sicherung von bereits vorhandenen Daten etc. gehen in jedem Fall voll zu Lasten und auf uneingeschränktes Risiko des Auftraggebers; der Auftraggeber stellt DVF ausdrücklich von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer versehentlichen Verwendung eventuell vorhandener Kundendaten entstehen; insbesondere behalten wir uns vor, Aufwand im Zusammenhang mit fehlerhaften oder nicht formatierten Datenträgern zusätzlich zu berechnen.
11. Für die Aufnahme von Kassetten an bestimmten Positionen auf der DVD
wird keine Gewähr übernommen. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine
Überspielung auf mehrere DVDs verteilt (gesplittet) werden soll/muss.
Vorgaben zu exakten Überspielzeiten, insbesondere Minuten- oder
Sekundenangaben sind nicht Bestandteil einer Videokopie (z.B.
Überspielung von Kassette auf DVD); Schnittarbeiten sind zuvor
telefonisch zu besprechen und können nur in schriftlicher Form mit
Zusage der Kostenübernahme erteilt werden - typischerweise ist zuvor
vom Kunden eine Überspielung mit "Timecode" (DVD mit
eingeblendetem Zählwerk) in Auftrag zu geben und danach eine
Schnittliste zu erstellen. Bitte fragen Sie unbedingt VORHER nach und
gehen Sie bitte NICHT einfach davon aus, dass wir Ihre Wünsche auch
unausgesprochen oder unbeauftragt schon "irgendwie"
durchführen werden. Hiermit gilt ausdrücklich als vereinbart, dass mündliche/fernmündliche
Absprachen keine Gültigkeit haben. 16. Gerichtsstand ist Düsseldorf soweit das Gesetz nicht zwingend
etwas anderes vorsieht. Die Vereinbarung des Gerichtsstands gilt auch
dann, wenn der Wohnsitz des Auftraggebers unbekannt oder im Ausland ist. |