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Allgemeine Geschäftsbedingungen von DVF® DVF GmbH für Super8/Normal8-Überspielungen |
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DVF® - DVF GmbH, Wertheimerstr. 9, 40599 Düsseldorf |
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Info-Telefon: 0211 / 742002 Mo.-Fr. von 8 -17 Uhr |
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1. Der Auftrag ist für den Auftraggeber mit der Unterschrift rechtsverbindlich und kommt nur zustande durch Einsendung des zu überspielenden Filmmaterials an DVF® und dem ordnungsgemäss ausgefüllten Auftragsformular; mit der rechtsverbindlichen Unterschrift unter das Auftragsformular bestätigen Sie, volljährig und rechtmässiger Eigentümer des Filmmaterials zu sein. 2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Filmspulen auf
einwandfreie Abspielbarkeit zu prüfen und anschliessend an den Anfang
zu spulen. Mehraufwand und Schäden die DVF® in dem Zusammenhang
entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers; dies gilt unter anderem
auch für falsch aufgespulte Filme: auf dem Kopf stehende Filme oder
garnicht geklebte, nur zusammengewickelte Filme, oder zugeklebte
Transport-Perforation, oder falsch zusammengeklebte Filme (S8/N8
gemischt oder Perforation mal rechts, mal links); jede Störung wird
gesondert berechnet. Spulen die übervoll, über den Rand hinaus
gewickelt wurden, werden von uns i.d.R. nicht bearbeitet. Spulen, die
nicht einwandfrei montiert werdn können (2-Zack, zu kleiner oder nicht
normgerechter 3-Zack, oder Super8-Film auf Normal8-Spule) werden
entweder mit Zuschlag für falsche Spule berechnet oder von der
Bearbeitung ausgeschlossen. 4. Nach Eingang der zu überspielenden Film-Spulen und Fertigstellung der jeweiligen DVD/Festplatte/VHS/MiniDV-Kassetten sendet Ihnen DVF® eine Rechnung per eMail. Die Ware senden wir Ihnen nach Auftragsvereinbarung zurück: entweder nach Zahlungseingang(Vorkasse) oder per Nachnahme. Teilzahlungen werden von DVF® nicht akzeptiert. DVF® übernimmt keine Haftung für Schäden während des Versands. 5.1 Zu erstellende DVDs werden im Format "DVD-R 4,7GB for general Use" oder optional im Zusammenhang mit HD-Aufträgen auf Blu-ray DVD-R gebrannt. Die Prüfung der Kompatibilität zum DVD- oder Blu-rayAbspielgerät des Kunden geht in jedem Fall zu dessen Lasten und auf dessen uneingeschränktes Risiko. Unsere DVDs sind für handelsübliche DVD-Player gedacht und werden in der Enkontrolle typischerweise an mehreren Stellen auf Abspielbarkeit geprüft; eine Garantie für Abspielbarkeit auf anderen Geräten (wie z.B. Computer) geben wir ausdrücklich nicht. Ausspielungen auf nicht-DVD-Datenträger wie Festplatten etc, erfordern i.d.R. einen entsprechenden Computer mit entsprechender Software; Bildruckeln auf langsamen Computern, oder aber Abspiel- oder Kopier-Probleme gehen ausdrücklich zu Lasten des Auftraggebers; es obliegt dem Auftraggeber sich VORHER rechtzeitig zu informieren und die Hard- und Software der Erwartungshaltung und Aufgabenstellung entsprechend anzupassen; im Zweifelsfall kann es durchaus sinnvoll sein, zunächst einmal eine kurze Überspielung in Auftrag zu geben. Hiermit gilt ausdrücklich als vereinbart, dass mündliche/fernmündliche Absprachen keine Gültigkeit haben. 5.2 Zu erstellende High-Definition (HD) Überspielungen werden im Rahmen der bei DVF® zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbaren Möglichkeiten durchgeführt. Da diese Technik relativ neu und einem stetigen Wandel unterliegt (Geräte, HDMI-Standards, Auflösungen, Normen, Datenträger etc.), obliegt es dem Kunden sich zuvor generell zu informieren über Marktgegebenheiten, eigene Geräte und Leistungen von DVF®. Die Prüfung der Kompatibilität zum DVD-Abspielgerät / Computer / TV-Gerät / Beamer etc. des Kunden geht in jedem Fall zu dessen Lasten und auf dessen uneingeschränktes Risiko. 6. Bei jeder Überspielung sind Abweichungen im Bild und Ton oder auch hinsichtlich der Aufteilung/Verteilung der Filmspulen auf eine oder mehrere DVD/Festplatte/VHS/ MiniDV-Kassetten in Kauf zu nehmen. DVF behält sich das Recht vor, manuelle Überspiel-Korrekturen hinsichtlich Farbe oder Helligkeits-Verstärkung nach subjektiver Einschätzung vorzunehmen; dies gilt insbesondere auch bei Filmmaterial mit Farbstich, Fehlbelichtung, sowie unterschiedlichen Filmformaten und Filmmaterial. Es obliegt dem Auftraggeber, zuvor eine Überspielung mit kurzer Laufzeit vornehmen zu lassen; in dem Zusammenhang obliegt es dem Kunden, die für sein individuelles Filmmaterial geeignete Überspiel-Version - wie z.B. Standard oder Premium, und eventuell auch Color-PLUS oder Super-PLUS etc. - zu wählen. Sinngemäss gilt dies auch für Filme mit Tonspur(en); DVF® überspielt i.d.R. die Haupt-Tonspur ohne Mehrkosten, jedoch - und das ist sehr wichtig zu wissen - ohne sich um die Tonqualität in besonderem Umfang zu bemühen; so kann eine einfache/normale Tonüberspielung dumpf klingen, brummen, mangelhaften Gleichlauf aufweisen und selbstredent ist es eben nur 1 Tonspur und kein Stereo. Sofern eine bessere Ton-Qualität für den jeweiligen Kunden/Empfänger wichtig ist, empfehlen wir, sich von uns beraten zu lassen und in jedem Fall eine spezielle Ton-Aufarbeitung zu beauftragen - z.B. Audio-PLUS oder Stereo-PLUS. DVF® wird sich jedoch um eine Ausführung der Arbeiten bemühen, die den Kundenvorgaben weitestgehend entsprechen; Kundenwünsche die nicht dem DVF®-Leistungsangebot entsprechen, können entweder garnicht, oder nur nach genauer Absprache und ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch DVF® gegen entsprechende Mehrkosten erfüllt werden; DVF® behält sich in dem Fall vor, eine individuelle Kalkulation nach Aufwand oder pauschal zu berechnen. Eventuelle technische Sonderkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden nach vorheriger Abstimmung gegebenenfalls gesondert in Rechnung gestellt. Sofern das Auftragsformular keine Angaben zur gewünschten Überspiel-Qualität enthält wird von DVF® in der besseren Qualität (z.B. Premium und oder Super-Plus) überspielt. Liegen keine Angaben zur Filmspule vor, schätzt DVF® grob die der Filmspule voraussichtlich zugrunde liegende Meterzahl. Weitere Überprüfungen oder Nachforschungen zu fehlenden Angaben im Auftragsformular nimmt DVF® ausdrücklich nicht vor, die Art der Überspielung entscheidet der jeweilige Bearbeiter der Einfachheit halber spontan. Aus dieser Vorgehensweise kann der Kunde anschliessend ausdrücklich keine Ansprüche ableiten. Sollte aufgrund fehlender Angaben im Auftragsformular zusätzlicher Zeitaufwand (€ 15,-- je angefangene 15 Min.) anfallen oder eine Kontaktaufnahme mit dem Kunden (z.B. Kosten für ein Telefonat, Fax oder eMail) notwendig werden, so würden die Kosten dafür von DVF® entsprechend berechnet. Hiermit gilt ausdrücklich als vereinbart, dass mündliche/fernmündliche Absprachen keine Gültigkeit haben. 7. DVF® kann vom Auftrag aus wichtigen Gründen zurücktreten, wenn
sich erst nachträglich herausstellt, dass Inhalt und Form der
Erstellung gegen die für DVF® maßgeblichen Grundsätze verstoßen, so
u.a. erkennbar sittenwidriger Inhalt. Der Rücktritt ist dem
Auftraggeber unverzüglich zu erklären. 9. Liefert der Auftraggeber die erforderlichen Unterlagen nicht oder
nicht rechtzeitig, so kann er keinen Anspruch wegen Nichtausführung
oder unvollständiger Ausführung erheben. Dies gilt unter anderem auch
für fehlende oder fehlerhafte Angaben zur Laufzeit und Filmformat. DVF® ist in diesem Fall
berechtigt, den Auftrag zu stoppen oder nach allgemeiner
Geschäftserfahrung fortzusetzen. Die Zahlungspflicht des Auftraggebers
bleibt dennoch bestehen. Hiermit
gilt ausdrücklich als vereinbart, dass mündliche/fernmündliche
Absprachen keine Gültigkeit haben. 10b. Wird DVF® das Erstellen der DVD/Festplatte/MiniDV-Kassetten etc. infolge außergewöhnlicher Umstände unmöglich, ist er von der Verpflichtung zu Erfüllung des Vertrages und von Schadensersatz befreit. Dies gilt sinngemäss auch für eine Überspielung auf andere Datenträger. Grundsätzlich ist es Aufgabe des Kunden, oder eines vertretungsweise hinzuzuziehenden PC-Fachmanns, dafür Sorge zu tragen, dass das Medium (wie z.B. Festplatte, USB-Stick, Speicherkarte etc.) geeignet und sicher für eine Datenübertragung ist und am Kunden-PC (oder Mac etc.) problemlos verwendet werden kann; es obliegt dem Kunden, die Kompatibilität und Sicherheit zuvor zu testen, bzw. durch geeignete Massnahmen sicherzustellen; insbesondere ist darauf zu achten, dass der vom Kunden angelieferte Datenträger leer, virenfrei und NTFS formatiert ist - Mehraufwand wegen ganz oder teilweise ungeeigneter Datenträger gehen zu Lasten des Kunden. DVF® garantiert keine Datenspeicherung im DVF-Studio - gleichwohl ist DVF® bemüht, optional gegen Kostenerstattung - und nur soweit möglich - behilflich zu sein; DVF® gibt aber ausdrücklich kein Leistungsversprechen ab, Daten generell oder auch nachhaltig zu speichern, wobei i.d.R. eine gewisse Chance bestehen kann, dass Daten von Filmüberspielungen noch einige Tage nach Fertigstellung der Überspielung u.U. verfügbar sein könnten. Bei grösseren Aufträgen obliegt es dem Auftraggeber für zusätzliche Sicherheiten in Form einer redundanten Speicherung zu sorgen - der Auftraggeber könnte also z.B. 2 Festplatten schicken, die 2te Platte würde dann gegen Gebühr ein Backup der Ersten erhalten und mit separater Post, nach Erhalt der Erstsendung, anschliessend gegen Aufpreis verschickt - dies muss zuvor ausdrücklich und schriftlich zwischen Kunde und DVF® vereinbart werden. Hiermit gilt ausdrücklich als vereinbart, dass mündliche/fernmündliche Absprachen keine Gültigkeit haben. 10c.Weiterhin hat der
Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass der Datenträger leer,
NTFS-formatiert und USB2-kompatibel ist; alle Mehrkosten, die uns in
diesem Zusammenhang entstehen können - wie z.B. Virenscan,
Formatierung, Prüfvorgänge, Sicherung von bereits vorhandenen Daten
etc. gehen in jedem Fall voll zu Lasten und auf uneingeschränktes
Risiko des Auftraggebers; der Auftraggeber stellt DVF ausdrücklich von
Ansprüchen Dritter frei, die aus einer versehentlichen Verwendung
eventuell vorhandener Kundendaten entstehen; ausserdem erklärt der
Auftraggeber mit seiner Auftragserteilung, dass er gegenüber DVF
keinerlei Ansprüche im Zusamenhang mit den unter Punkt 10a+b)
aufgeführten Usancen und/oder Problematiken geltend machen wird. Es
wird dringend empfohlen zuvor die Kunden-Telefon-Information anzurufen,
alle oben genannten Punkte abzuklären und - ganz wichtig und soweit
von DVF® offiziell angeboten - schriftlich zu vereinbaren. Hiermit
gilt ausdrücklich als vereinbart, dass mündliche/fernmündliche
Absprachen keine Gültigkeit haben. 15. Sind einzelne Bestimmungen ungültig oder unzulässig, so sollen die übrigen Vereinbarungen trotzdem weiterhin gültig bleiben; die ungültige Klausel soll dann durch eine Klausel ersetzt werden, die dem Sinn der ursprünglichen Klausel im wirtschaftlichen Sinne am nächsten kommt. 16. Gerichtsstand ist Düsseldorf soweit das Gesetz nicht zwingend
etwas anderes vorsieht. Die Vereinbarung des Gerichtsstands gilt auch
dann, wenn der Wohnsitz des Auftraggebers unbekannt oder im Ausland ist. |