Allgemeine Geschäftsbedingungen von DVF® DVF GmbH für Super8/Normal8-Überspielungen

DVF®  -  DVF GmbH,   Wertheimerstr. 9,   40599 Düsseldorf

Info-Telefon:  0211 / 742002   Mo.-Fr. von 8 -17 Uhr

Impressum     www.digital-video-factory.de    

 

1. Der Auftrag ist für den Auftraggeber mit der Unterschrift rechtsverbindlich und kommt nur zustande durch Einsendung des zu überspielenden Filmmaterials an DVF® und dem ordnungsgemäss ausgefüllten Auftragsformular; mit der rechtsverbindlichen Unterschrift unter das Auftragsformular bestätigen Sie, volljährig und rechtmässiger Eigentümer des Filmmaterials zu sein.

2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle Filmspulen auf einwandfreie Abspielbarkeit zu prüfen und anschliessend an den Anfang zu spulen. Mehraufwand und Schäden die  DVF® in dem Zusammenhang entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers; dies gilt unter anderem auch für falsch aufgespulte Filme: auf dem Kopf stehende Filme oder garnicht geklebte, nur zusammengewickelte Filme, oder zugeklebte Transport-Perforation, oder falsch zusammengeklebte Filme (S8/N8 gemischt oder Perforation mal rechts, mal links); jede Störung wird gesondert berechnet. Spulen die übervoll, über den Rand hinaus gewickelt wurden, werden von uns i.d.R. nicht bearbeitet. Spulen, die nicht einwandfrei montiert werdn können (2-Zack, zu kleiner oder nicht normgerechter 3-Zack, oder Super8-Film auf Normal8-Spule) werden entweder mit Zuschlag für falsche Spule berechnet oder von der Bearbeitung ausgeschlossen.      

3. Die Überspielung des Film-Materials erfolgt ohne spezielle Nachbearbeitung, wie z.B. Schneiden, Vertonen, Ein- und Ausblenden etc. Weitergehende Bearbeitungen sind gegen Aufpreis prinzipiell möglich, müssen aber zuvor genau und schriftlich vereinbart werden - sowohl bezüglich Bearbeitungsumfang und als auch wegen der Kosten. Aufgrund ganz unterschiedlicher Gegebenheiten zwischen Film und Video, ist ein gewisser Randbeschnitt in Kauf zunehmen - davon können randlastige Filmtitel betroffen sein - im Einzelfall kann DVF u.U. optional Abhilfe schaffen; weiterhin sind Unterschiede u.a. hinsichtlich Farbraum und Gradation gegeben und sollte vom Kunden bereits vor Auftragsvergabe gedanklich eingeplant werden; in diesem Zusammenhang verweisen wir vorsorglich auf unsere Premium Überspielungen in Zusammenhang mit den von uns optional angebotenen PLUS-Versionen.  Bei Super8-Tonfilm sind Abweichungen hinsichtlich Tonhöhe/Tonqualität in Kauf zu nehmen; Hifi- oder CD-Qualität sind nicht erreichbar. Gemafreie Musik kann von uns optional auf Video-DVDs aufgespielt werden;  DVF behält sich jedoch das Recht vor, im Einzelfall eine Vertonung ohne nähere Begründung abzulehnen; ein Anspruch seitens des Kunden auf kostenlose Vertonung mit gemafreier Musik besteht ausdrücklich nicht. Es obliegt dem Kunden - und wird von uns auch ausdrücklich empfohlen - sich vor Auftragsvergabe einen Eindruck vom zu überspielenden Material zu machen und unsere Info-Telefone zu kontaktieren.  

4. Nach Eingang der zu überspielenden Film-Spulen und Fertigstellung der jeweiligen DVD/Festplatte/VHS/MiniDV-Kassetten sendet  Ihnen DVF® eine Rechnung per eMail. Die Ware senden wir Ihnen nach Auftragsvereinbarung zurück: entweder nach Zahlungseingang(Vorkasse) oder per Nachnahme. Teilzahlungen werden von DVF® nicht akzeptiert.  DVF® übernimmt keine Haftung für Schäden während des Versands.

5.1  Zu erstellende DVDs werden im Format "DVD-R 4,7GB for general Use" oder optional im Zusammenhang mit HD-Aufträgen auf Blu-ray DVD-R  gebrannt. Die Prüfung der Kompatibilität zum DVD- oder Blu-rayAbspielgerät des Kunden geht in jedem Fall  zu dessen Lasten und auf dessen uneingeschränktes Risiko. Unsere DVDs sind für handelsübliche DVD-Player gedacht und werden in der Enkontrolle typischerweise an mehreren Stellen auf Abspielbarkeit geprüft; eine Garantie für Abspielbarkeit auf anderen Geräten (wie z.B. Computer) geben wir ausdrücklich nicht. Ausspielungen auf nicht-DVD-Datenträger wie Festplatten etc, erfordern i.d.R. einen entsprechenden Computer mit entsprechender Software; Bildruckeln auf langsamen Computern, oder aber Abspiel- oder Kopier-Probleme gehen ausdrücklich zu Lasten des Auftraggebers; es obliegt dem Auftraggeber sich VORHER rechtzeitig zu informieren und die Hard- und Software der Erwartungshaltung und Aufgabenstellung entsprechend anzupassen; im Zweifelsfall kann es durchaus sinnvoll sein, zunächst einmal eine kurze Überspielung in Auftrag zu geben. Hiermit gilt ausdrücklich als vereinbart, dass mündliche/fernmündliche Absprachen keine Gültigkeit haben. 

5.2  Zu erstellende High-Definition (HD) Überspielungen werden im Rahmen der bei DVF® zum jeweiligen Zeitpunkt verfügbaren Möglichkeiten durchgeführt. Da diese Technik relativ neu und einem stetigen Wandel unterliegt (Geräte, HDMI-Standards, Auflösungen, Normen, Datenträger etc.), obliegt es dem Kunden sich zuvor generell zu informieren über Marktgegebenheiten, eigene Geräte und Leistungen von DVF®. Die Prüfung der Kompatibilität zum DVD-Abspielgerät / Computer / TV-Gerät / Beamer etc. des Kunden geht in jedem Fall  zu dessen Lasten und auf dessen uneingeschränktes Risiko. 

6. Bei jeder Überspielung sind Abweichungen im Bild und Ton oder auch hinsichtlich der Aufteilung/Verteilung der Filmspulen auf eine oder mehrere DVD/Festplatte/VHS/ MiniDV-Kassetten in Kauf zu nehmen. DVF behält sich das Recht vor, manuelle Überspiel-Korrekturen hinsichtlich Farbe oder Helligkeits-Verstärkung nach subjektiver Einschätzung vorzunehmen; dies gilt insbesondere auch bei Filmmaterial mit Farbstich,  Fehlbelichtung, sowie unterschiedlichen Filmformaten und Filmmaterial. Es obliegt dem Auftraggeber, zuvor eine Überspielung mit kurzer Laufzeit vornehmen zu lassen; in dem Zusammenhang obliegt es dem Kunden, die für sein individuelles Filmmaterial geeignete  Überspiel-Version - wie z.B. Standard oder Premium, und eventuell auch Color-PLUS oder Super-PLUS etc. -  zu wählen. Sinngemäss gilt dies auch für Filme mit Tonspur(en); DVF® überspielt i.d.R. die Haupt-Tonspur ohne Mehrkosten, jedoch - und das ist sehr wichtig zu wissen - ohne sich um die Tonqualität in besonderem Umfang zu bemühen; so kann eine einfache/normale Tonüberspielung dumpf klingen, brummen, mangelhaften Gleichlauf aufweisen und selbstredent ist es eben nur 1 Tonspur und kein Stereo. Sofern eine bessere Ton-Qualität für den jeweiligen Kunden/Empfänger wichtig ist, empfehlen wir, sich von uns beraten zu lassen und in jedem Fall eine spezielle Ton-Aufarbeitung zu beauftragen - z.B. Audio-PLUS oder Stereo-PLUS. DVF® wird sich jedoch um eine Ausführung der Arbeiten bemühen, die den  Kundenvorgaben weitestgehend entsprechen; Kundenwünsche die nicht dem DVF®-Leistungsangebot entsprechen, können entweder garnicht, oder nur nach genauer Absprache und ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch DVF® gegen entsprechende Mehrkosten erfüllt werden; DVF® behält sich in dem Fall vor, eine individuelle Kalkulation nach Aufwand oder pauschal zu berechnen. Eventuelle technische Sonderkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers und werden nach vorheriger Abstimmung gegebenenfalls gesondert in Rechnung gestellt.  Sofern das Auftragsformular keine Angaben zur gewünschten Überspiel-Qualität enthält wird von DVF® in der besseren Qualität (z.B. Premium und oder Super-Plus) überspielt. Liegen keine Angaben zur Filmspule vor, schätzt DVF® grob die der Filmspule voraussichtlich zugrunde liegende Meterzahl. Weitere Überprüfungen oder Nachforschungen zu fehlenden Angaben im Auftragsformular nimmt  DVF®  ausdrücklich nicht vor, die Art der Überspielung entscheidet der jeweilige Bearbeiter der Einfachheit halber spontan. Aus dieser Vorgehensweise kann der Kunde anschliessend ausdrücklich keine Ansprüche ableiten. Sollte aufgrund fehlender Angaben im Auftragsformular zusätzlicher Zeitaufwand  (€ 15,-- je angefangene 15 Min.) anfallen oder eine Kontaktaufnahme mit dem Kunden (z.B. Kosten für ein Telefonat, Fax oder eMail)  notwendig werden, so würden die Kosten dafür von DVF® entsprechend berechnet. Hiermit gilt ausdrücklich als vereinbart, dass mündliche/fernmündliche Absprachen keine Gültigkeit haben.

7. DVF® kann vom Auftrag aus wichtigen Gründen zurücktreten, wenn sich erst nachträglich herausstellt, dass Inhalt und Form der Erstellung gegen die für DVF® maßgeblichen Grundsätze verstoßen, so u.a. erkennbar sittenwidriger Inhalt. Der Rücktritt ist dem Auftraggeber unverzüglich zu erklären.

8. Der Auftraggeber trägt die volle Verantwortung und Haftung für den Inhalt seiner Film-Spulen und stellt DVF® von allen Wettbewerbs-, Urheber-, namens-, und markenrechtlichen sowie sonstigen Ansprüchen Dritter frei. Es ist ausschließlich Sache des Auftraggebers Wettbewerbs-, Urheber-, namens-, und markenrechtliche Fragen vor Erteilung des Auftrags von sich aus zu klären. DVF® übernimmt keine Gewähr für den Inhalt, insbesondere auch für Verletzung von geltendem Recht der in Auftrag gegebenen Überpielungen. Es gilt ausserdem hiermit als ausdrücklich vereinbart, dass DVF® für eventuelle Beschädigungen, gleich welcher Art, des vom Kunden übereigneten Materials (Kassetten, Filmspulen, Datenträger, Verpackungen etc.) maximal bis zum materiellen Zeitwert des Materials haftet - abgesehen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für digitale Datenträger kann keine Haftung übernommen werden. Im Falle höherer Gewalt besteht keine Schadenersatzpflicht. Wurde der Schaden von Dritten verursacht, so gilt hiermit als vereinbart, dass sich der Kunde mit seinen Ansprüchen direkt dorthin wendet. Hiermit gilt ausdrücklich als vereinbart, dass mündliche/fernmündliche Absprachen keine Gültigkeit haben.

9. Liefert der Auftraggeber die erforderlichen Unterlagen nicht oder nicht rechtzeitig, so kann er keinen Anspruch wegen Nichtausführung oder unvollständiger Ausführung erheben. Dies gilt unter anderem auch für fehlende oder fehlerhafte Angaben zur Laufzeit und Filmformat. DVF® ist in diesem Fall berechtigt, den Auftrag zu stoppen oder nach allgemeiner Geschäftserfahrung fortzusetzen. Die Zahlungspflicht des Auftraggebers bleibt dennoch bestehen. Hiermit gilt ausdrücklich als vereinbart, dass mündliche/fernmündliche Absprachen keine Gültigkeit haben.

10a. Ein bestimmter Fertigstellungstermin der DVD/Festplatte/MiniDV-Kassetten etc. kann nicht vereinbart werden.  Sollte ein Kunde im Rahmen eines rechtsverbindlich erteilten Auftrags einen Termin oder Wunschtermin missverständlich oder ohne verbindliche Beauftragung nennen, so gilt hiermit als vereinbart, dass DVF den Auftrag und den Versand nach bisheriger Geschäftserfahrung, sowie unter Abwägung der für DVF massgeblichen Umstände fortsetzen darf; eventuelle Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden. Hiermit gilt ausdrücklich als vereinbart, dass mündliche/fernmündliche Absprachen keine Gültigkeit haben.

10b. Wird DVF® das Erstellen der DVD/Festplatte/MiniDV-Kassetten etc. infolge außergewöhnlicher Umstände unmöglich, ist er von der Verpflichtung zu Erfüllung des Vertrages und von Schadensersatz befreit. Dies gilt sinngemäss auch für eine Überspielung auf andere Datenträger. Grundsätzlich ist es Aufgabe des Kunden, oder eines vertretungsweise hinzuzuziehenden PC-Fachmanns, dafür Sorge zu tragen, dass das Medium (wie z.B. Festplatte, USB-Stick, Speicherkarte etc.) geeignet und sicher für eine Datenübertragung ist und am Kunden-PC (oder Mac etc.) problemlos verwendet werden kann; es obliegt dem Kunden, die Kompatibilität und Sicherheit zuvor zu testen, bzw. durch geeignete Massnahmen sicherzustellen; insbesondere ist darauf zu achten, dass der vom Kunden angelieferte Datenträger leer, virenfrei und NTFS formatiert ist - Mehraufwand wegen ganz oder teilweise ungeeigneter Datenträger gehen zu Lasten des Kunden. DVF® garantiert keine Datenspeicherung im DVF-Studio - gleichwohl ist DVF® bemüht, optional gegen Kostenerstattung - und nur soweit möglich - behilflich zu sein; DVF® gibt aber ausdrücklich kein Leistungsversprechen ab, Daten generell oder auch nachhaltig zu speichern, wobei i.d.R. eine gewisse Chance bestehen kann, dass Daten von Filmüberspielungen noch einige Tage nach Fertigstellung der Überspielung u.U. verfügbar sein könnten. Bei grösseren Aufträgen obliegt es dem Auftraggeber für zusätzliche Sicherheiten in Form einer redundanten Speicherung zu sorgen - der Auftraggeber könnte also z.B. 2 Festplatten schicken, die 2te Platte würde dann gegen Gebühr ein Backup der Ersten erhalten und mit separater Post, nach Erhalt der Erstsendung, anschliessend gegen Aufpreis verschickt - dies muss zuvor ausdrücklich und schriftlich zwischen Kunde und DVF® vereinbart werden. Hiermit gilt ausdrücklich als vereinbart, dass mündliche/fernmündliche Absprachen keine Gültigkeit haben.

10c.Weiterhin hat der Auftraggeber dafür Sorge zu tragen, dass der Datenträger leer, NTFS-formatiert und USB2-kompatibel ist; alle Mehrkosten, die uns in diesem Zusammenhang entstehen können - wie z.B. Virenscan, Formatierung, Prüfvorgänge, Sicherung von bereits vorhandenen Daten etc. gehen in jedem Fall voll zu Lasten und auf uneingeschränktes Risiko des Auftraggebers; der Auftraggeber stellt DVF ausdrücklich von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer versehentlichen Verwendung eventuell vorhandener Kundendaten entstehen; ausserdem erklärt der Auftraggeber mit seiner Auftragserteilung, dass er gegenüber DVF keinerlei Ansprüche im Zusamenhang mit den unter Punkt 10a+b) aufgeführten Usancen und/oder Problematiken geltend machen wird. Es wird dringend empfohlen zuvor die Kunden-Telefon-Information anzurufen, alle oben genannten Punkte abzuklären und - ganz wichtig und soweit von  DVF® offiziell angeboten - schriftlich zu vereinbaren. Hiermit gilt ausdrücklich als vereinbart, dass mündliche/fernmündliche Absprachen keine Gültigkeit haben.

11. Für die Aufnahme von Filmspulen an bestimmten Positionen auf der DVD/Festplatte/MiniDV-Kassette etc. wird keine Gewähr übernommen. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine Überspielung auf mehrere DVDs/Festplatten/MiniDV-Kassetten etc.. verteilt (gesplittet) werden muss. Sinngemäss gilt dies auch für die Erstellung von DVD-Menüs und Kapitel-/Skip-Punkten;  DVF® behält sich das Recht vor, die Ausgestaltung und Ausführung dieses sogenannten DVD-Authorings nach eigener subjektiver Einschätzung vorzunehmen; weitergehende Bearbeitungen im Rahmen des DVD-Menüs sind gegen Aufpreis prinzipiell möglich, müssen aber zuvor genau und schriftlich vereinbart werden - sowohl bezüglich Bearbeitungsumfang und als auch wegen der Kosten. Hiermit gilt ausdrücklich als vereinbart, dass mündliche/fernmündliche Absprachen keine Gültigkeit haben.

12. DVF® ist um sorgfältige Ausführung des erteilten Auftrages bemüht. Wird eine Filmspule aus technischen oder anderen Gründen nicht überspielt, so entfällt die dafür vereinbarte Zahlungsverpflichtung. Unerhebliche Mängel in der Ausführung des Auftrages berechtigen den Auftraggeber nicht zu einem Preisnachlaß.
Zu Schadensersatz gleich aus welchem Rechtsgrund, ist DVF® nur verpflichtet, soweit DVF® Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen oder der Schaden auf das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft zurückzuführen ist. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet DVF®, soweit es sich um eine den Vertragszweck gefährdende Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. In diesem Fall ist die Haftung auf typische bei Vertragsabschluß vorhersehbare Schäden begrenzt. DVF® haftet nur bis in Höhe des Auftragswertes. Im Falle höherer Gewalt besteht keine Schadenersatzpflicht. Für Fehler jeder Art aus telefonischer Übermittlung übernimmt DVF® keine Haftung. Mündliche Abreden bedürfen zu Ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung. Sollten Mängel im Zusammenhang mit einer Überspielung entstehen, so ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Zahlung einer anderen richtig ausgeführten Überspielung zu verweigern.

13. Mängelrügen müssen gegenüber DVF® bei offensichtlichen Fehlern unverzüglich nach Erhalt der DVD/Festplatte/VHS/MiniDV-Kassetten bzw. der Überspielung durch den Auftraggeber oder durch eine von ihm vertretungsweise ausgewählte Person schriftlich geltend gemacht werden (der jeweilige eMail-, Fax-, bzw. Posteingang bei DVF® ist entscheident), ansonsten erlischt ein eventueller Anspruch. Unabhängig davon geht jeder Mehraufwand im Rahmen eines berechtigten Nachbesserungsanspruchs, der durch eine unvollständige oder verspätete Beanstandung entsteht, zu Lasten des Auftraggebers bzw. des Kunden. Hiermit gilt als vereinbart, dass  DVF® zwei Nachbesserungsversuche eingeräumt werden; sollte sich hierbei herausstellen, dass eine Nachbesserung nicht oder nicht in vollem Umfang möglich wird, so gilt in jedem Fall der Absatz 12. Ferner gilt hiermit als vereinbart, dass gekaufte Software ausdrücklich vom Umtausch ausgeschlossen ist. Hiermit gilt ausdrücklich als vereinbart, dass mündliche/fernmündliche Absprachen keine Gültigkeit haben.

14. Kosten für Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen und für andere besondere Leistungen trägt der Auftraggeber. Der Kunde sollte sich  grundsätzlich umfassend vor einer jeden Auftragsvergabe informieren und bei Bedarf  unser Info-Telefon zu den Geschäftszeiten anrufen. Der Auftrag sollte so genau wie möglich mit der PC-Tastatur ausgefüllt und gut leserlich ausgedruckt werden - der Kunde sollte der Einfachheit halber davon ausgehen, dass DVF®  eben nicht unbedingt "zwischen den Zeilen lesen" kann. Hiermit gilt ausdrücklich als vereinbart, dass mündliche/fernmündliche Absprachen keine Gültigkeit haben.

15. Sind einzelne Bestimmungen ungültig oder unzulässig, so sollen die übrigen Vereinbarungen trotzdem weiterhin gültig bleiben; die ungültige Klausel soll dann durch eine Klausel ersetzt werden, die dem Sinn der ursprünglichen Klausel im wirtschaftlichen Sinne am nächsten kommt.

16. Gerichtsstand ist Düsseldorf soweit das Gesetz nicht zwingend etwas anderes vorsieht. Die Vereinbarung des Gerichtsstands gilt auch dann, wenn der Wohnsitz des Auftraggebers unbekannt oder im Ausland ist.